Aktuelles

"Gewässer schützen - Geld sparen: Lösungen für eine verbesserte Düngung" ist das Leitmotiv der Wintervorträge der Allianz für den Gewässerschutz.

Wer beim LLUR eine Verschiebung der Sperrfrist beantragt hat, darf unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen ab dem 16. Januar 0.00 Uhr (!) stickstoff- und/oder phosphathaltige Düngemittel ausbringen

Einladung zur Winterveranstaltung der "Allianz für den Gewässerschutz" am 14.02.2019 in Legan.

Unser aktueller Rundbrief ist ab sofort im Bereich Download unter Rundschreiben einzusehen.

Erträge zu messen statt zu schätzen ist die Grundlage eines gewässerschonenden Futterbaus. Im Bauernblatt vom 15.09.18 werden im Rahmen der Artikelserie zum Gewässerschutz verschiedene Methoden zur Ertragserfassung gegenübergestellt.

Seit dem 02. Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung nun schon in Kraft. Doch der Umgang mit den teilweise komplexen neuen Regeln wirft bislang noch viele Fragen auf.

Für den Antrag auf Sperrfristver-schiebung gibt es ein neues Antragsformular.

Unser aktueller Rundbrief ist ab sofort im Bereich Download unter Rundschreiben einzusehen. 

Ab dem 27.07.2018 gilt die in Schleswig-Holstein verabschiedete Landesdünge-verordnung.

Nach frühem Drusch oder der Ernte von Getreide-GPS kann der Anbau einer noch in diesem Jahr erntefähigen Folgekukltur sinnvoll sein. Was muss jedoch in puncto Düngung beachtet werden?