Landesdünge-verordnung in Kraft

Schleswig-Holstein hat eine Landesdüngeverordnung verabschiedet und damit die Anforderungen der Bundesverordnung umgesetzt und ergänzt. Mit dem Inkrafttreten am 27.07.2018 müssen Landwirte, die in der sog. Nitratkulisse wirtschaften, Folgendes beachten:

  • Untersuchungspflicht der Nährstoffgehalte von allen Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen. Die Analysen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein und ab 01.01.2019 vorliegen.
  • Einarbeitungspflicht von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen unverzüglich innerhalb von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland (gilt nicht für flüssige Wirtschaftsdünger mit weniger als 2 % Trockenmasse, Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost).
  • Verlängerung der Sperrfrist um einen halbe Monat für N-haltige Düngemittel auf Grünland und Flächen mit mehrjährigem Futterbau: 15. Oktober bis 31. Januar.


Gebietskulissen für N und P nach § 3 DüV
(Schlaggenaue Abgrenzung unter: http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/?aid=2900)

Für Flächen innerhalb der neu eingerichteten Phosphatkulisse gelten die folgenden neuen Regelungen:

  • Untersuchungspflicht der Nährstoffgehalte von allen Wirtschaftsdüngern wie in der Nitratkulisse.
  • Sperrfrist für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel auf Grünland und Ackerland von 15. Oktober bis 31. Januar.
  • Beschränkung der P-Düngung auf hochversorgten Flächen mit mehr als 40 mg/100 g (DL) auf 50 % der P-Abfuhr mit dem Erntegut.

Zurück