Nährstoffe und Düngung
"Düngemittel sind im Rahmen guter fachlicher Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass
1. die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und damit
2. Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung sowie damit verbundene Einträge in die Gewässer weitestgehend vermieden werden."
Dies ist die allgemeine Aussage der Düngeverordnung zum Düngemitteleinsatz.
Übersetzt in die pflanzenbauliche Praxis bedeutet dies, dass Nährstoffe nur dann ausgebracht werden dürfen, wenn eine Ausnutzung derselben durch einen Pflanzenbestand gegeben ist. Eine Ausnutzung durch die Pflanzen liegt nur dann vor, wenn
- die Pflanzenbestände zum Düngezeitpunkt oder danach einen entsprechenden Nährstoffbedarf haben und
- dieser Nährstoffbedarf nicht bereits durch andere Nährstoffquellen wie zum Beispiel die natürliche Bodennachlieferung oder Nachlieferung aus Ernterückständen und Wirtschaftsdüngern gedeckt werden kann.
Bereits die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern im Herbst bzw. auf die Stoppel der Vorfrucht entspricht nicht den Anforderungen der ‚Guten fachlichen Praxis‘, auch wenn sie außerhalb der Sperrfrist erfolgt. Dies gilt vor allem für die abgeernteten Silomaisflächen, aber auch für die Stickstoffversorgung von Wintergetreide und Raps: Grundsätzlich ist die N-Düngung auch hier nicht notwendig und belastet unnötig die Umwelt.
Auch für Grünlandnutzung gilt, dass nur gezielt zu geplanten Nutzungen gedüngt werden sollte. Die Verwertung der Gülledüngung zu Grünland im Herbst ist gering und zudem gleichbedeutend mit der Verschwendung eines wertvollen Mehrnährstoffdüngers.
Um die Nachlieferung aus dem Boden besser abschätzen zu können, kann das Anlegen von Düngefenstern sehr hilfreich sein.
Das Prinzip besteht in der Beobachtung von Blattaufhellungen auf einer kleinen repräsentativen Fläche des Gesamtschlages mit geringfügig reduzierter N-Düngung als Merkmal für die N-Bedürftigkeit (drohender N-Mangel) des Gesamtschlages.
Die Anlage erfolgt auf einer repräsentativen Kleinfläche des Schlages (keine Extremstellen wie Vorgewende), bei großen, inhomogenen Schlägen auch an zwei Stellen. In der Fahrspur wird auf einer Länge von 20 - 25 m (durch zwei Stangen gekennzeichnet) bei der 1. Frühjahrsdüngung eine um die Hälfte verringerte N-Düngung durchgeführt. Dies ist einfach durch Schalten in einen schnelleren Gang oder teilweise Schließen des Düngerstreuers möglich.
Hinsichtlich der Beobachtung des Düngefensters ist nun folgendes zu beachten:
- Bei Exaktstreuern befindet sich das Düngefenster genau zwischen den Stäben, bei Schleuderstreuern bzw. Gülle-/Stallmistkopfdüngung hat der Fahrer darauf zu achten, dass der Bereich mit der reduzierten Düngung ebenfalls möglichst genau im Düngefenster liegt.
- Farbaufhellungen im Fenster zeigen einen N-Mangel früher als der Gesamtschlag. Dem Bestand des Gesamtschlages steht dann noch die Düngungsdifferenz (z.B. 20 kg N) zur Verfügung.
- Jetzt kann die Anschlussdüngung für den Gesamtschlag rechtzeitig unter Berücksichtigung der Witterung vorgenommen werden. Bei der Anschlussdüngung erhält eine Hälfte des Düngefensters die volle N-Gabe, hier kann wiederum die drohende N-Mangelsituation für den Gesamtschlag erkannt werden. An der anderen Hälfte des Düngefensters, das zum zweiten Termin nicht gedüngt wird, kann an der Wiederbegrünung die Mineralisation verfolgt werden.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass
- eine Auswertung der Düngefenster bis zum 2-Knoten-Stadium möglich (EC-Stadium 32) ist, bis dahin ist auch die Phase der größten Unsicherheit bei der N-Düngung vorüber.
- unterbliebene Farbaufhellungen im Düngefenster entweder bedeuten, dass eine sehr hohe N-Nachlieferung aus den Bodenvorräten erfolgt oder dass die 1. Frühjahrsdüngung erheblich zu hoch war
- die Höhe der Spät-N-Gabe ist mit dem Düngefenster nicht abschätzbar ist.
Bildquelle: Graß, K.: Der Stickstoff. Möglichkeiten und Grenzen der Stickstoffdüngung. Hrsg.: Fachverband Stickstoff- industrie, Frankfurt/Main