Antrag auf Sperrfristver-schiebung

Über den nachstehenden Antrag besteht die Möglichkeit, eine Verschiebung der Sperrfristzeiten gemäß § 6 Abs. 10 Düngeverordnung für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.2018) sowie mit Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte (jeweils Aussaat bis zum 15.09.2018) sowie mit Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 01.10.2018) genutzten Flächen für Herbst/Winter 2018/19 zu beantragen. Das ausgefüllte Formular muss dem LLUR bis zum 10.09.2018 vorliegen.
Erstmals wird bei der Antragsstellung gemäß der geltenden Landesdüngeverordnung zwischen Flächen innerhalb und außerhalb der N- und P-Gebietskulisse unterschieden.
Die schlaggenaue Abgrenzung der Gebietskulissen für N und P nach § 3 DüV finden Sie unter: http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/?aid=2900

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