Landesdüngeverordnung und neue Nitratkulisse

"Insgesamt vergrößern sich die roten Gebiete in Schleswig-Holstein seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 aufgrund der überarbeiteten AVV Gebietsausweisung von 5,4 auf 9,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Gründe für die Vergrößerung liegen in den methodischen Änderungen, auf welche sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt haben. Dazu gehört die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau (Denitrifikation), die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (nicht nur Flächen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)) innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten roten Gebiete."

Weitere Informationen und Karten zu der neuen Nitratkulisse Finden Sie in der Quelle dieses Beitrages.

Zurück