Und was kommt nach dem Mais?

Aus Sicht des Grundwasserschutzes ist eine Winterbegrünung auf abgeernteten Maisflächen zur Vermeidung von Nitratauswaschungen, als Erosionsschutz und zur Verbesserung der Humusbilanz absolut wünschenswert. Dies kann durch Untersaaten oder durch den Anbau von Zwischenfrüchten erreicht werden.

 

Grünroggensaat sofort nach dem Häckseln

Ende September bis Anfang Oktober lässt sich der Zwischenfruchtanbau z. B. mit Grünschnittroggen noch durchaus realisieren. Aber verlieren Sie keine Zeit mit der Aussaat. Im Herbst zählt jeder Tag. Grünschnittroggen eignet sich für eine frühe Schnittnutzung als Biomasselieferant für Biogasanlagen ebenso wie in der Rinderfütterung und sorgt vor oder nach Silomais für zwei Ernten in einer Vegetationsperiode. Die Aussaatzeit der Sorte „Protector“ der Saaten-Union GmbH geht beispielsweise von Anfang September bis Ende Oktober. Sie ist somit spätsaatverträglich und daher gut nach Mais noch in die Erde zu bringen. Als Aussaatstärken werden bei einem Aussaattermin von Ende September bis Anfang Oktober 110-130 kg/ha und von Mitte bis Ende Oktober 130-150 kg/ha empfohlen. Dabei sollte aus Gründen des Grundwasserschutzes darauf geachtet werden, die Bodenbearbeitung zur Aussaat auf ein Minimum zu beschränken, um eine weitere N-Mineralisierung zu verhindern.
Auf eine Herbstdüngung sollte in jedem Fall verzichtet werden, da der Grünroggen seinen geringen Stickstoffbedarf im Herbst aus dem Rest-Nmin im Boden decken kann. Auch Pflanzenschutzmaßnahmen sind nicht vorzunehmen.
Geerntet wird der Grünroggen zum Ährenschieben (EC 49-51) zwischen Ende April und Anfang Mai, wobei gerade bei einem nachfolgenden Maisanbau ein früher Erntetermin anzustreben ist. Wer den Grünroggen nicht abfahren möchte, kann ihn im Frühjahr auch umbrechen.

 

Weidelgras-Untersaat nutzt den Vorsprung

Für das nächste Jahr empfehlen wir eine Untersaat von Weidelgräsern zur Winterbegrünung. Die Grassaat wird dafür im Juni in den kniehohen Maisbestand eingebracht werden. Zur Silomais-Ernte hat das Gras einen entscheidenden Entwicklungsvorsprung und entwickelt auch nach später Ernte bis zum Wintereinbruch noch eine geschlossene Pflanzendecke.

Die GWS Nord hat in den letzten Jahren auf Standorten in Klein Vollstedt und Jevenstedt verschiedene Versuche zu Grasuntersaaten unter Praxisbedingungen angelegt. Ziel dieser Untersaatenversuche war und ist herauszufinden, welche Arten und Sorten sich für die einzelnen Standorte eignen, sowie nötige Aussaatstärken, praktikable Aussaattechniken und ein erfolgreiches Pflanzenschutzmanagement zu entwickeln.

Dazu finden voraussichtlich im November, also nach der Maisernte, wie in den letzten Jahren wieder unsere Feldvorführungen statt, wo Sie sich von der Entwicklung der diesjährigen Untersaatenbestände ein Bild machen und sich umfassend informieren können.

 

Pilotmaßnahme „Bodenruhe“

Zur „vorauseilenden“ Bekämpfung des Maiszünslers werden vermehrt Maisstoppeln vielfach mit Grubber, Scheibenegge oder sogar der Pflug im Herbst eingesetzt. Dadurch wird die Mineralisation angeregt und damit die N-Austragsgefahr erhöht. Für die notwendige Stoppelzerkleinerung im Herbst ohne wesentliche Bodenbewegung eignen sich verschiedene Walzentypen sowie Mulcher.

 

Pilotmassnahme Bodenruhe mit Stoppelzerkleinerung

Erwartete Wirkung:    Reduzierung Herbst Nmin-Wert um 10 bis 30 kg N/ha;
Reduzierung N-Bilanzsaldo um 0 bis 10 kg N/ha

Anforderungen an den Flächenbewirtschafter:
                                   • Keine Bodenbearbeitung nach der Maisernte bis 01.03. des Folgejahres

                                   • Vorgeschrieben ist ein einmaliges, nicht Boden mischendes, Schlegeln,
                                      Mulchen oder Walzen zum Quetschen der Maisstoppel (Abstimmung
                                      der Technik mit der Gewässerschutzberatung)

                                   • Keine org. oder min. N-Düngung von der Ernte bis zum 01.03.

Erfolgskontrolle:      Herbst N-min

Nachweis für die Transferzahlung:    Flächenkontrolle, Schlagkartei (Verbot der Herbst N-
                                                                 Düngung)

Transferzahlung (Quetschen/Walzen): Betrag: 25€ / ha (keine MwSt).

Transferzahlung (Schlegel/Mulchen): Betrag: 45€ / ha (keine MwSt).

Geförderte Fläche je Betrieb: max. 10 ha

Für Rückfragen zur Teilnahme an der o. g. Pilotmaßnahme stehen wir Ihnen gerne unter Telefon: 0431 – 2099921 zur Verfügung.

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