Pflicht zur Teilnahme an einer Düngeberatung

Gemäß Landesdüngeverordnung SH müssen Betriebsleiter, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse liegen, alle drei Jahre, erstmalig bis 31. Dezember 2021 an einer Düngeberatung teilnehmen. Die Veranstaltung wird durch die Landwirtschaftskammer vorgenommen und findet online über "Zoom" statt. Die gebührenpflichtige Teilnahme an der Düngeberatung wird bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLUR) auf Verlangen nachzuweisen. Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer unter dem nachfolgenden Link
https://www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/

Folgende Termine stehen bislang fest:

  • 23. Juni
  • 29. Juni
  • 02. Juli

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