Herbstdüngung zu Winterraps

Hinsichtlich der Herbst-Düngung nach der Hauptfruchternte 2021 gelten folgende Kriterien:

- grundsätzlich kein N-Bedarf nach folgenden Vorfrüchten (Mais, Kohl, Körnerleguminosen, Leguminosengemenge/Kleegras mit Leguminosenanteil 50 % und Dauergrünland)

N-Düngung nach Hauptfruchternte bei vorliegendem N-Bedarf bis maximal 30 kg NH4-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha möglich zu:

  • Winterraps bei Saat bis 15.09. (jedoch kein N-Bedarf nach langjähriger organischer Düngung (bei ≥ 36 P2O5/100 g Boden DL-Methode) bzw. in der N-Kulisse nur zulässig, wenn je Schlag- oder Bewirtschaftungseinheit ein Nmin (0-60 cm) von unter 45 kg/ha über ein Analyseergebnis nachgewiesen werden kann)
  • Wintergerste nach Getreide bei Saat bis 01.10. (jedoch kein N-Bedarf nach langjähriger organischer Düngung (bei ≥ 36 P2O5/100 g Boden DL-Methode) und in der N-Kulisse verboten)
  • Feldfutter bei Saat bis 15.09.
  • Zwischenfrüchten mit Leguminosenanteil 50 % bei Saat bis 15.09. (jedoch kein N-Bedarf nach langjähriger organischer Düngung (bei ≥ 36 P2O5/100 g Boden DL-Methode), die Standzeit der Zwischenfrucht muss mindestens 6 Wochen betragen und in der N-Kulisse nur bei Futternutzung erlaubt)

https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Landwirtschaft/Duengung/Entscheidungskriterien_Herbstduengung_2021.pdf

Die Stickstoffdüngung zu Winterraps erfolgt in der Praxis oft über flüssige Wirtschaftsdünger auf die Getreidestoppeln mit anschließender Einarbeitung. Da in der N-Kulisse eine N-Düngung nur nach Vorliegen einer aktuellen Nmin-Analyse (unter 45 kg/ha) vorgenommen werden darf, hängt der mögliche Düngezeitpunkt vom Zeitraum zwischen der Bodenprobenahme und dem Vorliegen des Laborergebnisses ab. Es kann daher sinnvoll sein, die Bodenproben bereits im stehenden Getreidebestand (ab BBCH 71 zur Körnerbildung) zu nehmen.

Nachfolgend finden Sie das Rahmenschema für die Stickstoffbedarfsermittlung auf Ackerland zum Ausdrucken. Der aus dem Rahmenschema abgeleitete Düngebedarf ist darin einzutragen, ersetzt jedoch nicht die geltende Dokumentationspflicht der tatsächlich vorgenommenen Düngung.

Zurück