Antrag auf Sperrfristverschie-bung 2021/2022

Wer in 2021/2022 auf Grünland und/oder auf Ackerland die Sperrfrist verschieben möchte, kann dies noch bis zum 11. September beim LLUR beantragen. Für Flächen innerhalb der N-Kulisse gelten andere Sperrfristen und müssen daher gesondert beantragt werden.
Im Anhang finden Sie den Antrag auf Sperrfristverschiebung zum Ausdrucken!

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