N-Grenzen unbedingt einhalten

Der Nährstoffvergleich soll zum 31. März für das abgelaufene Düngejahr, meist das Wirtschaftsjahr, vorliegen. Nach DüV darf der N-Anfall aus der Tierhaltung im betrieblichen Nährstoffvergleich 170 kgN/ha nicht überschreiten. Verstöße sind CC-relevant und können mit einer Prämienkürzung von 3% geahndet werden. Desweiteren drohen Prämienkürzungen, wenn der Nährstoffvergleich fehlerhaft ist, weil z. B. im Meldeprogramm erfasste Im- oder Exprte nicht berücksichtigt wurden. Sollte bei einer Prüfung der neue Nährstoffvergleich noch nicht vorliegen, wird das vorletzte abgelaufene Düngejahr geprüft.
Folgende Maßnahmen sollten zur Verminderung des N-Anfalls aus der Tierhaltung geprüft werden:

  • Exprort von Gülle/Gärrest
  • Export von separierten Feststoffen
  • Zupacht/Zukauf von Grün- und Ackerland
  • Tierbestand anpassen

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