Greening-Berechnung der Puffersstreifen

Bei der Reform der Agrarprämien wurde insbesondere das Greening als zentrales Element herausgestellt. Neben der „Erhaltung von Dauergrünland“, der „Anbaudiversifizierung“ ist die „Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen“ eine wesentliche Komponente. Bei der Berechnung der öVF gelten bestehende Landschaftselemente mit einem räumlichen Bezug zu den Ackerflächen als anrechnungsfähig, so dass ein Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe die geforderten 5 % erreicht. Sollte jedoch die zusätzliche Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen nötig sein, erfolgt dies oft über die Einrichtung von z. B. Pufferstreifen oder Feldrändern.
Pufferstreifen sollen Oberflächengewässer vor dem Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln schützen. Aktuell wurden nun die Rahmenbedingungen für die Anlegung von Pufferstreifen an Gewässern festgelegt:
Die Ufervegetation zwischen Böschungsoberkante und Ackerschlag zählt bei der Höchstbreite von 20 Metern mit und darf selber nicht breiter als 10 Meter sein.

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