Glyphosat-Gefahr richtig einschätzen

Die Einstufung, die der bisherigen Einschätzung des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) widerspricht, kam zu einem heiklen Zeitpunkt, denn in diesem Jahr soll die Zulassung für Glyphosat in der EU um weitere zehn Jahre verlängert werden. Hierzu musste das BfR bis Ende März der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einen abschließenden Bericht vorlegen.

Wie die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) kürzlich mitteilte, hatte die WHO zuvor ein Jahr lang Studien aus Schweden, den USA und Kanada ausgewertet. Dort waren kranke Landwirte, die mit Glyphosat gearbeitet hatten, untersucht worden. Es gibt demnach "begrenzte Belege für Karzinogenität", nach denen das Herbizid Glyphosat bei Menschen Krebserkrankungen des Lymphsystems auslösen könne. Außerdem habe Glyphosat bei Labortieren wie Mäusen und Ratten Krebs verursacht. Glyphosat wurde damit in die zweithöchste Gefahrengruppe 2A (wahrscheinlich krebserregend für Menschen) eingestuft.

Dass das Herbizid Glyphosat in den menschlichen Körper aufgenommen wird, steht außer Zweifel, da sich Glyphosat in Blut und Urin von Landwirten bereits nachweisen lässt. Doch nicht nur Landwirte sind betroffen. In Deutschland gibt es über 90 glyphosathaltige Produkte, die außer in der Land- auch in der Forstwirtschaft und im Gartenbau verwendet werden.

Nach den Veröffentlichungen der WHO entbrannte eine heiße Diskussion und in einer Stellungnahme des BfR heißt es, dass man die Studien, die zu dieser Einschätzung der WHO geführt haben, genaustens prüfen werde, bevor es zu einer abschließenden Bewertung kommt.

Bis es zu einem abschließenden Urteil über mögliche Gesundheitsschäden kommt, sollte jeder Anwender in seinem eigenen Interesse den Umgang mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel kritisch hinterfragen.

Gerade bei Mulchsaaten setzen Landwirte verstärkt auf Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht. Diese Maßnahme ist ab Sommer 2015 ist verboten, denn das Zwischenfrucht-Greening erlaubt den Einsatz von Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht zur Vorbereitung der Greening-Zwischenfrucht ab Sommer 2015 nicht mehr.
Vielmehr sollten die ackerbaulichen Maßnahmen verstärkt werden, um einer Verunkrautung der Hauptfrucht durch Ausfallgetreide und Wurzelunkräuter, wie z. B. Quecke, bei Mulchsaat entgegenzuwirken und gute Voraussetzungen für die Zwischenfrucht und die folgende Hauptfrucht zu schaffen.



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