Düngebedarfs-ermittlung auch für die Zweitfrucht

Ungewöhnliche Wärme, hohe Sonneneinstrahlung und wenig bzw. keine Niederschläge ließen in diesem Jahr viele Getreidebestände in die Notreife gehen. Teilweise wurden diese als GPS geerntet oder in einigen Landesteilen bereits gedroschen. Nach der frühen Ernte bietet sich der Anbau einer Folgekultur an, die in diesem Jahr noch geerntet werden kann. Diese gilt dann als zweite Hauptkultur und darf entsprechend ihrem Düngebedarf gedüngt werden. Hierzu muss wieder eine schriftliche Bedarfsermittlung erstellt werden, die sich nach dem kulturbezogenen N-Bedarfswert, dem zu erwartenen Ertrag und dem Nmin-Gehalt des Bodens richtet. Für die zweite Hauptfrucht gilt generell ein Nmin-Wert von 25 kg/ha. 

Wichtig: Sperrfristen beachten!

Gemäß Düngeverordnung 2017 dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht Düngemittel mit einem Gesamt-N-Gehalt von mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse bis in Höhe des N-Düngebedarfs (max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha) bis zum 01. Oktober nur zu Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchten bei einer Aussaat bis zum 15.09. und zu Wintergerste nach Wintergetreide bei einer Aussaat zum 01.10. ausgebracht werden.

Zurück