Brachestreifen am Gewässer

Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche müssen ab 2015 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche (öVF) zur Verfügung stellen. Wer Gewässer auf seinen landwirtschaftlichen Flächen hat, kann Gewässerrandstreifen oder Pufferstreifen an Gewässern zur Erfüllung der Greeningpflicht heranziehen. Die wichtigsten Bedingungen zur Ausweisung von Brachestreifen als ökologische Vorrangfläche ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

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