Bis 31. März Erstellung des Nährstoffvergleichs
Jeder Betriebsinhaber muss spätestens bis zum 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich gemäß Anlage 7 DÜV für Stickstoff und Phosphor für das abgelaufene Düngejahr erstellen.
Jeder Betriebsinhaber muss spätestens bis zum 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich gemäß Anlage 7 DÜV für Stickstoff und Phosphor für das abgelaufene Düngejahr erstellen.