Ausgleichszahlungen im WSG
Die Anträge auf Ausgleichszahlungen in den Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.01. beim ausgleichspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen zu stellen. Den Anträgen beizufügen sind:
- das Formular zur Flächennutzung und der Saatgutnachweis (Lieferschein oder Rechnung)
- die Karte mit den Standorten der Produktionsflächen,
- das Blatt „Anlage Nutzungsnachweis 2014“ ihres Sammelantrages 2014, auf dem die entsprechende Fläche aufgeführt ist (die entsprechende Fläche kenntlich machen),
- der Bescheid des Sammelantrages 2014, (als „geprüfter“ Nachweis dafür, dass die Fläche in 2014 von Ihnen bewirtschaftet wurde. (Die erste Seite mit Ihrer Anschrift, hier können Sie Ihre Direktzahlungen schwärzen.)