Ausgleichszahlungen im WSG

Die Anträge auf Ausgleichszahlungen in den Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.01. beim ausgleichspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen zu stellen. Den Anträgen beizufügen sind:

  • das Formular zur Flächennutzung und der Saatgutnachweis (Lieferschein oder Rechnung)
  • die Karte mit den Standorten der Produktionsflächen,
  • das Blatt „Anlage Nutzungsnachweis 2014“ ihres Sammelantrages 2014, auf dem die entsprechende Fläche aufgeführt ist (die entsprechende Fläche kenntlich machen),
  • der Bescheid des Sammelantrages 2014, (als „geprüfter“ Nachweis dafür, dass die Fläche in 2014 von Ihnen bewirtschaftet wurde. (Die erste Seite mit Ihrer Anschrift, hier können Sie Ihre Direktzahlungen schwärzen.)

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