Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist
Als Kernsperrfristen für Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten und wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, außer Festmist ohne Geflügelkot gelten grundsätzlich:
auf Ackerland: 01. November - 31. Januar
auf Grünland: 15. November - 31. Januar
Bei Genehmigung des Antrages auf Verschiebung der Sperrfristen würden diese auf Ackerflächen am 15. Oktober statt 01. November und auf Grünland am 01. November statt 15. November beginnen. Im nachfolgenden Frühjahr könnte dann bereits ab dem 16. Januar statt 31. Januar wieder Wirtschaftsdünger ausgebracht werden. (Ausgenommen Flächen im Wasserschutzgebiet und Flächen, auf denen die Agrarumwelt-Maßnahme "Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtsschaftsdünger" umgesetzt wird)
Wer plant, die Sperrfrist für die Ausbringung für Wirtschaftsdünger zu verschieben, um die Nährstoffe im Frühjahr zeitiger und mit weniger Verlusten zu nutzen, sollte den entsprechenden Antrag bis spätestens zum 10. Oktober bei der zuständigen Außenstelle des LLUR einreichen. Das entsprechende Formular zum Ausdrucken finden Sie am Ende dieses Artikels.