Antrag auf Sperrfristverschie-bung 2020/21

Wer in 2020/2021 auf Grünland und/oder zu bestimmten Ackerfrüchten die Sperrfrist verschieben möchte, kann dies noch bis zum 11. September beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beantragen. Für Flächen innerhalb und außerhalb der N- bzw. P-Gebietskulissen gelten unterschiedliche Sperrfristen und müssen daher gesondert beantragt werden.

Im Anhang finden Sie den Antrag auf Sperrfristverschiebung zum Ausdrucken!

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