Antrag auf Sperrfristver-schiebung 2019/20

Wer in 2019/2020 auf Grünland und/oder zu bestimmten Ackerfrüchten die Sperrfristen verschieben möchte, kann dies noch bis zum 11. September beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beantragen. Da für Flächen innerhalb und außerhalb der N- bzw. P-Gebietskulissen unterschiedliche Sperrfristen gelten, muss der entsprechende Antrag gestellt werden.

Im Anhang finden Sie den Antrag auf Sperrfristverschiebung zum Ausdrucken!

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