Anträge auf Ausgleich bis 31.01. einreichen

Eine Ausgleichszahlung wird bewilligt, wenn die Zwischenfrucht nach frühräumenden Hauptfrüchten (Getreide, Raps) bis zum 15.09. oder nach späträumenden Hauptfrüchten (Silomais, Rüben) bis zum 10.10. gesät wurde. Der entsprechende Saatgutbeleg ist dem Antrag beizufügen. Für Fragen oder Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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