Aktualisierung des Havarieerlasses

Infolge der neuen Düngeverordnungen mit ihren veränderten Sperrfristen für Wirtschaftsdünger und aufgrund der schwierigen Witterungsverhältnisse in diesem Herbst steht zu befürchten, dass auf einigen Betrieben die Lagerkapazitäten schon vor Ablauf der Sperrfrist erschöpft sein werden. Um ein Überlaufen oder Zerbersten von Lagerbehältern zu vermeiden, wurde vonseiten des MELUND der sogenannte "Havarieerlass" den veränderten Bedingungen angepasst und aktualisiert. Der Erlass vom 17.02.2010 ist damit aufgehoben. Nachstehend ist der Erlass angefügt, der betroffenen Betrieben einen Leitfaden zur Vorgehensweise bei "Gefahr in Verzug" geben soll.

 

Zurück