Übergangsfrist vorbei

Nach der derzeit gültigen Düngeverordnung sind ab 01. Januar 2016 folgende Geräte verboten:

  • Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler (Mistzufuhr mit Kratzboden gilt als gesteuert)
  • Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, bei denen sich mit abnehmendem Füllstand der Zufluss verringert
  • Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird
  • Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle
  • Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle

Weiterhin erlaubt sind folgende Gülleverteiler, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:

  • Gestängeverteiler mit mehreren Prallverteilern, Schwenkdüsen und zentrale Prallverteiler, die nach unten abstrahlen (Prallköpfe, z.B. Schwanenhals)
  • Ausbringung mit Schleppschlauch
  • Ausbringung mit Schleppschuh
  • Ausbringung mit Injektions- bzw. Schlitztechnik

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