Übergangsfrist vorbei
Nach der derzeit gültigen Düngeverordnung sind ab 01. Januar 2016 folgende Geräte verboten:
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler (Mistzufuhr mit Kratzboden gilt als gesteuert)
- Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, bei denen sich mit abnehmendem Füllstand der Zufluss verringert
- Zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle
- Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle
Weiterhin erlaubt sind folgende Gülleverteiler, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen:
- Gestängeverteiler mit mehreren Prallverteilern, Schwenkdüsen und zentrale Prallverteiler, die nach unten abstrahlen (Prallköpfe, z.B. Schwanenhals)
- Ausbringung mit Schleppschlauch
- Ausbringung mit Schleppschuh
- Ausbringung mit Injektions- bzw. Schlitztechnik