Wasser

 

 

Hohe Grundwasserqualität sichert Trinkwasserversorgung

Wasser unterliegt einem ständigen Kreislauf, indem es verdunstet, in die Atmosphäre aufsteigt und als Niederschlag wieder den Seen, Flüssen, Meeren und dem Grundwasser zufließt. In Schleswig-Holstein kommt dem Grundwasser eine besondere Bedeutung zu, da der Trinkwasserbedarf hier vollständig aus dem Grundwasser gedeckt wird. Deshalb ist es besonders wichtig zu verhindern, dass Fremdstoffe wie Pflanzenschutzmittel oder Nitrat in das Grundwasser gelangen.

Neben dem lokal begrenzten Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten wird als längerfristige Strategie der flächendeckende Grundwasserschutz verfolgt. Dessen Ziel ist es, das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushaltes zu schützen, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Grundwasserleiter zur Trinkwassergewinnung genutzt wird oder nicht. Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser auch langfristig gesichert werden kann, kommt dem flächendeckenden Grundwasserschutz eine besondere Bedeutung zu.

Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft

Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung. Deshalb hat die Europäische Gemeinschaft ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und eine EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Seit 2000 ist die EG-WRRL in Kraft und somit besteht ein gemeinsamer Ordnungsrahmen für die europäische Wasserpolitik. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.

Ziel der Richtlinie ist die Erreichung bzw. Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Seen) bis Ende 2015. Dies bedeutet für das Grundwasser, einen guten qualitativen und chemischen Zustand zu erreichen (d.h. Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat/Liter). Für die Oberflächengewässer ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand maßgebend. Das Grundwasser und alle oberirdischen Gewässer sind zu bewerten, zu schützen und ggf. in ihrer Qualität zu  verbessern. Eine Verschlechterung des Zustandes für alle Gewässer ist zu verhindern.

50 % der Grundwasserkörper gefährdet

Umfangreiche Untersuchungen zum Zustand des Grundwassers in Schleswig-Holstein haben ergeben, dass bei ca. 50%  der Grundwasserkörper die WRRL-Zielerreichung gefährdet ist. Hauptursache für die mögliche Verfehlung der Umweltziele ist die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Der Eintrag von Nährstoffen ins Grundwasser unter bewirtschafteten Flächen lässt sich nicht ganz vermeiden. Eine Reduzierung der Einträge auf ein unvermeidbares Maß ist jedoch erforderlich, um die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.

Grundwasserschonend wirtschaften ist eine Investition in die Zukunft.

Für die notwendige Reduzierung der Stoffeinträge wurden nunmehr Maßnahmen entwickelt, die auf die Kulisse der "gefährdeten Grundwasserkörper" abzielen. Die Gewässerschutzberatung der GWS|nord ist ein wichtiger Baustein im Maßnahmenkonzept zur Umsetzung der WRRL für den Bereich Grundwasser.

Für Betriebe, die innerhalb der WRRL-Kulisse der “gefährdeten Grundwasserkörper“ wirtschaften, gewinnen somit ‚grundwasserschutzorientierte‘ Anbausysteme zunehmend an Bedeutung. Eine gezielte Beratung durch die GWS|nord kann helfen, diesen zukünftigen Anforderungen zu begegnen.

7 goldene Regeln für den Grundwasserschutz
  1. Düngung nach Bedarf und Ertrag der Kultur („Richtwerte für die Düngung“)
  2. Bodenruhe im Herbst
  3. Nährstoffzufuhr mit Wirtschaftsdüngern richtig anrechnen
  4. Lagerraum für Gülle/Gärrest für mindestens 9 Monate
  5. Zwischenfrüchte und Winterbegrünung binden Nährstoffe und schützen diese vor Auswaschung
  6. N-Nachlieferung des Bodens aus Vorfrüchten, natürlichem Humus und langjähriger organischer Düngung anrechnen
  7. Keine Düngung im Herbst. Gülle/Gärrest besser im frühen Frühjahr auf Grünland